Umfassende Expertise im Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fragen des Gesellschaftsrechts – von der Gründung eines Unternehmens über Umstrukturierungen, Reorganisation, Krisenlösungen und Liquidation.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Wir begleiten und beraten Sie bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Dazu gehören insbesondere:

Hier spielen unter anderem Fragen der Haftungsbegrenzung, der Rolle der Gesellschafter, steuerliche Fragen und Fragen der Fungibilität der Beteiligungen eine Rolle. Daneben können zum Beispiel auch Finanzierungsfragen die Rechtsform beeinflussen.

Die Gestaltung der Satzung beeinflusst beispielsweise das Gewicht der einzelnen Organe der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung), kann die Einrichtung zusätzlicher Organe bestimmen, kann Zustimmungserfordernisse für Entscheidungen der Geschäftsführung festlegen, die Übertragbarkeit von Beteiligungen regeln u.v.m.

Gesellschaftervereinbarungen sind vor allem bei Startups üblich, an denen sich von vorneherein oder in absehbarer Zeit ein Investor beteiligt. In Gesellschaftervereinbarungen werden zum Beispiel Vestings von Geschäftsanteilen, Good Leaver und Bad Leaver Regelungen, Drag Along und Tag Along Regelungen, Bewertunsgregelungen und ähnliches vereinbart.

Typischerweise werden in der Gründungsphase auch Dienstverträge mit Leitungsorganen gestaltet.

Wir beraten und begleiten Sie während der verschiedenen Lebenszyklen Ihres Unternehmens. Dazu gehört insbesondere:

Nach der Gründungsphase der Gesellschaft können Kapitalmaßnahmen erforderlich oder sinnvoll sein. Dabei spielt nicht nur die traditionelle Kapitalerhöhung eine Rolle, sondern beispielsweise auch Mezzanine-Kapital in seinen unterschiedlichen Ausprägungen oder die maßgeschneiderte Beschaffung von reinem Fremdkapital.

Das Ausscheiden von Gesellschaftern und der Eintritt neuer Gesellschafter in die Gesellschaft sind typische Entwicklungen während der Betriebsphase einer Gesellschaft. Wir beraten und begleiten diese Prozesse rechtlich.

Dazu zählen Spaltung, Ausgliederung, Verschmelzung, Formwechsel und Kombinationen aus diesen Maßnahmen.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um solche, die im Umwandlungsgesetz geregelt sind. Ihre Durchführung kann grundsätzlich in allen Phasen der Gesellschaft sinnvoll oder gar erforderlich werden. In der Betriebsphase der Gesellschaft ist diese jedoch üblicherweise am aktivsten und hat den größten Bedarf an solchen Strukturmaßnahmen. Wir beraten und begleiten diese Strukturmaßnahmen von der Auswahl bis zur Durchführung – regelmäßig im Benehmen mit steuerlichen Beratern.

Zum Unternehmen gehören Krisensituationen. Wir helfen Ihnen dabei, dass sie nicht zur Katastrophe, sondern nur zur Herausforderung werden. Hierzu gehört insbesondere:

Der Gesellschafterstreit tritt meist noch nicht in der Gründungsphase auf, wohl aber in der Betriebsphase (und späteren Phasen). Wir beraten und begleiten diese Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich, begleiten und beraten vor, während und nach Gesellschafterversammlungen und führen Beschlussmängelverfahren.

Krisensituationen treten typischerweise in der Betriebsphase der Gesellschaft ein, wenngleich sie natürlich beispielsweise auch in der Gründungsphase oder Abwicklungsphase auftreten können. Krisensituationen werfen häufig die Frage nach der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages auf oder wie ein Sanierungskredit gestaltet werden muss. Daneben spielt zunehmend die Prüfung und Ausgestaltung anderer Instrumente eine Rolle, wie beispielsweise Forderungsverzichte mit Besserungsschein sowie Debt-Equity-Swaps. Wir beraten und begleiten die Gesellschaft und Gesellschafter in diesen rechtlichen Fragen.

Es sollte sie überhaupt nicht geben: Die ungeregelte  Nachfolge. Wenn jedoch versäumt wurde, sich um dieses wichtige Thema rechtzeitig zu kümmern, kann sie gleichwohl eintreten. Die rechtliche Reaktion richtet sich nach den ganz individuellen Gegebenheiten und fällt daher ebenso individuell und ganz unterschiedlich aus. Nicht selten kann die Hinzufügung von Kontrollorganen (Beirat, Aufsichtsrat) Abhilfe schaffen.

Gerade bei mittelständischen Unternehmen sind Nachfolgeregelungen ab einem bestimmten Alter des Gründers an der Tagesordnung. Wer im familiären Umfeld eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger findet, hat erheblichen Regelungsbedarf. Wir beraten und begleiten auch hier den gesamten Prozess – regelmäßig im Benehmen mit steuerlichen Beratern.

Ein Unternehmer möchte sich von seiner Unternehmen ganz oder teilweise trennen oder einen strategischen Partner oder Finanzinvestor mit an Bord holen. Wir beraten und begleiten diese Prozesse von Anfang bis Ende – regelmäßig im Benehmen mit steuerlichen Beratern.