Wir beraten und begleiten Sie auch im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtlichen Aspekte rund um Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Es ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das insbesondere Elemente des Zivilrechts, öffentlichen Rechts und Steuerrechts beinhaltet. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht über die Kernbereiche, in denen wir im Immobilienrecht für Sie tätig sind:

  • Schenkungsverträge und Kaufverträge (sowie Mischformen) über Grundstücke, Häuser oder Wohnungen
  • Notarielle Beurkundungspflicht (Details, Umfang, Erleichterungsmöglichkeiten)
  • Grundbuchrecht (Eintragung, Löschung, Belastungen)
  • Eigentum an Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Wohnungsrechte)
  • Grundschulden und Hypotheken (Absicherung von Krediten)
  • Nießbrauch
  • Provisionsansprüche von Immobilienmakler
  • Maklerverträge

Im Bau- und Bauplanungsrecht, bei Zwangsversteigerung und Insolvenz sowie bei steuerlichen Fragen, beraten wir nicht selbst, kooperieren aber mit entsprechenden Spezialisten und Steuerberatern, die Sie in diesen Bereichen mit voller Expertise beraten und vertreten können.