Wir sind umfassend im Bereich des Erbrechts tätig. Bei erbschaftssteuerlichen (schenkungssteuerlichen) Fragestellungen arbeiten wir eng mit den mit uns kooperierenden Steuerberatern zusammen, die in diesen Fällen die steuerliche Beratung übernehmen. Dies gilt insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten.

Durch die Alterstruktur unserer Gesellschaft gewinnen erbrechtliche Mandate naturgemäß an Zahl und Umfang. Wir beraten in Fragen der Durchsetzung von Ansprüchen des oder der Erben, des oder der Pflichtteilsberechtigten (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) sowie der Abwehr entsprechender unberechtigter Ansprüche. Ein wesentlicher Schwerpunkt bildet außerdem die Beratung in Fragen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge). Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren.

Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger übernehmen wir grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bilden Nachlässe, zu denen Unternehmen gehören, die wir bereits seit längerem vertreten.